Am 12.02.2021 hat das Minis­te­ri­um für Bildung den neuen 7. Hygie­ne­plan-Corona an die Schulen in RLP ausge­teilt, der ab dem 22. Febru­ar gültig ist. Die bisher für Schulen gülti­gen Hygie­ne­re­geln des 6. Hygie­ne­plans bleiben im Wesent­li­chen bestehen. Die Änderun­gen (in der hier verlink­ten Versi­on gelb markiert!) betref­fen in den weiter­füh­ren­den Schulen vor allem die Masken­pflicht: Die Alltags­mas­ke (z. B. aus Stoff) wird nicht mehr akzep­tiert, ledig­lich die medizi­ni­sche Gesichts­mas­ke, auch MNS (Mund-Nase-Schutz) oder OP-Maske genannt, oder eine Maske nach dem FFP2-Standard bzw. eine damit vergleich­ba­re. Diese Regelung gilt für alle Schüler*innen Kl. 5 — 10, für alle Beschäf­tig­ten der Schule sowie für Besucher*innen auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de und in allen Gebäu­den, Fluren und Räumen.
Die übrigen Regeln wie Abstand, Handhy­gie­ne, Nieseti­ket­te, festge­leg­te Laufrich­tun­gen und Aufent­halts­be­rei­che, regel­mä­ßi­ges Lüften und die Melde­pflicht einer COVID-19-Erkran­kung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infek­ti­on bleiben bestehen.