Am 12.02.2021 hat das Ministerium für Bildung den neuen 7. Hygieneplan-Corona an die Schulen in RLP ausgeteilt, der ab dem 22. Februar gültig ist. Die bisher für Schulen gültigen Hygieneregeln des 6. Hygieneplans bleiben im Wesentlichen bestehen. Die Änderungen (in der hier verlinkten Version gelb markiert!) betreffen in den weiterführenden Schulen vor allem die Maskenpflicht: Die Alltagsmaske (z. B. aus Stoff) wird nicht mehr akzeptiert, lediglich die medizinische Gesichtsmaske, auch MNS (Mund-Nase-Schutz) oder OP-Maske genannt, oder eine Maske nach dem FFP2-Standard bzw. eine damit vergleichbare. Diese Regelung gilt für alle Schüler*innen Kl. 5 — 10, für alle Beschäftigten der Schule sowie für Besucher*innen auf dem gesamten Schulgelände und in allen Gebäuden, Fluren und Räumen.
Die übrigen Regeln wie Abstand, Handhygiene, Niesetikette, festgelegte Laufrichtungen und Aufenthaltsbereiche, regelmäßiges Lüften und die Meldepflicht einer COVID-19-Erkrankung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infektion bleiben bestehen.