Verord­nung hier herun­ter­la­den. Es handelt sich hier um die seit dem 11. April gelten­de konso­li­dier­te Fassung der 18. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung vom 20. März, die bis zum 10. April gültig war. Diese Fassung enthält einige Änderun­gen gegen­über der ursprüng­li­chen Fassung, die im verlink­ten Dokument gelb markiert sind.

Zusätz­lich wird auch wieder eine Begrün­dung zu dieser Bekämp­fungs­ver­ord­nung zur Verfü­gung gestellt.