Die ab dem 24.04.2021 bundesweit gültige Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) führt in Rheinland-Pfalz zu wesentlichen Änderungen. Hier die wichtigsten im Überblick:
- Das neue IfSG tritt voraussichtlich am Samstag, 24.04.21 in Kraft. Änderungen im Schulbetrieb RLP gelten ab Montag, 26. April 21.
- Die zweimal wöchentlich stattfindenden Selbsttests von Schüler*innen und Lehrkräften werden fortgesetzt — aber nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend!
- Die Teilnahme an einer Testung mit einem anerkannten Test bildet ab Inkrafttreten des Gesetzes die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
- Da es sich hierbei um eine gesetzliche Regelung handelt, ist vor der Testung keine Einverständniserklärung durch die Eltern mehr erforderlich.
- An der Testung müssen sowohl bereits vollständig Geimpfte als auch nach einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen.
- “Verpflichtende Testteilnahme” ist kein Testzwang! Niemand wird zu einem Test gezwungen, allerdings darf im Fall einer Verweigerung von Tests das Schulgelände nicht betreten werden.
- Solange die Inzidenzzahl im Westerwaldkreis unter 165 bleibt, wird der Wechselunterricht bis zu den Pfingstferien fortgesetzt, auch dann, wenn die Inzidenz unter 100 sinken sollte.
Weiterhin gilt: Im Fall einer positiven Testung bitten wir die Eltern um Abholung ihres Kindes. Sie erhalten dann von uns Hinweise, wie es weitergeht.
Wir sind auf solche Situationen vorbereitet und sehen ihnen gelassen entgegen. In unseren Klassen herrscht das dafür notwendige positive Klassenklima.
Genauere Informationen zu diesem Thema in Newsletter 13.