Die ab dem 24.04.2021 bundes­weit gülti­ge Erwei­te­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) führt in Rhein­land-Pfalz zu wesent­li­chen Änderun­gen. Hier die wichtigs­ten im Überblick:

  • Das neue IfSG tritt voraus­sicht­lich am Samstag, 24.04.21 in Kraft. Änderun­gen im Schul­be­trieb RLP gelten ab Montag, 26. April 21.
  • Die zweimal wöchent­lich statt­fin­den­den Selbst­tests von Schüler*innen und Lehrkräf­ten werden fortge­setzt — aber nicht mehr freiwil­lig, sondern verpflichtend!
  • Die Teilnah­me an einer Testung mit einem anerkann­ten Test bildet ab Inkraft­tre­ten des Geset­zes die Voraus­set­zung für die Teilnah­me am Präsenz­un­ter­richt.
  • Da es sich hierbei um eine gesetz­li­che Regelung handelt, ist vor der Testung keine Einver­ständ­nis­er­klä­rung durch die Eltern mehr erfor­der­lich.
  • An der Testung müssen sowohl bereits vollstän­dig Geimpf­te als auch nach einer Corona-Infek­ti­on genese­ne Perso­nen teilnehmen.
  • “Verpflich­ten­de Testteil­nah­me” ist kein Testzwang! Niemand wird zu einem Test gezwun­gen, aller­dings darf im Fall einer Verwei­ge­rung von Tests das Schul­ge­län­de nicht betre­ten werden.
  • Solan­ge die Inzidenz­zahl im Wester­wald­kreis unter 165 bleibt, wird der Wechsel­un­ter­richt bis zu den Pfingst­fe­ri­en fortge­setzt, auch dann, wenn die Inzidenz unter 100 sinken sollte.

Weiter­hin gilt: Im Fall einer positi­ven Testung bitten wir die Eltern um Abholung ihres Kindes. Sie erhal­ten dann von uns Hinwei­se, wie es weiter­geht.
Wir sind auf solche Situa­tio­nen vorbe­rei­tet und sehen ihnen gelas­sen entge­gen. In unseren Klassen herrscht das dafür notwen­di­ge positi­ve Klassenklima.

Genaue­re Infor­ma­tio­nen zu diesem Thema in Newslet­ter 13.