Verord­nung hier herun­ter­la­den. Es handelt sich hier um die seit dem 23. April gelten­de
19. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung, die unmit­tel­bar im Anschluss an das neue, bundes­weit gülti­ge Infek­ti­ons­schutz­ge­setz veröf­fent­licht wurde und sich auf dessen novel­lier­te Fassung vom 22. April 2021 bezieht.

Zusätz­lich wird hier die Begrün­dung zu dieser Bekämp­fungs­ver­ord­nung zur Verfü­gung gestellt.