Verord­nung hier herun­ter­la­den. Es handelt sich hier um die seit dem 12. Mai gelten­de
20. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung, die sich einer­seits am bundes­weit gülti­gen “neuen” Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ausrich­tet und anderer­seits die aktuel­le Entwick­lung der Inzidenz­zah­len in den Blick nimmt.

WICHTIG: Im ÖPNV und damit auch in der Schüler­be­för­de­rung gilt in RLP: Anders als zuletzt in Presse­er­klä­run­gen darge­stellt und im Bundes­ge­setz zu lesen, reichen auch bei einer Inzidenz von über 100 sog. OP-Masken (neben FFP2- und vergleich­ba­ren Masken) aus!

Zusätz­lich wird hier die Begrün­dung zu dieser Bekämp­fungs­ver­ord­nung zur Verfü­gung gestellt.