Verord­nung hier herun­ter­la­den. Es handelt sich hier um die seit dem 2. Juni gelten­de
22. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung, die sich einer­seits am bundes­weit gülti­gen “neuen” Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ausrich­tet und anderer­seits die aktuel­le Entwick­lung der Inzidenz­zah­len in den Blick nimmt. Die vorhe­ri­ge 21. Bekämp­fungs­ver­ord­nung, die haupt­säch­lich während der rhein­land-pfälzi­schen Pfingst­fe­ri­en gültig war, wird auf unserer Schul­home­page vernach­läs­sigt, ist aber im Netz auffindbar.

Zusätz­lich wird hier die Begrün­dung zu dieser Bekämp­fungs­ver­ord­nung zur Verfü­gung gestellt.