Am 08.06.2021 hat das Ministerium für Bildung den neuen 8. Hygieneplan-Corona an die Schulen in RLP ausgeteilt, der ab dem 14. Juni gültig ist. Die bisher für Schulen gültigen Hygieneregeln des 7. Hygieneplans vom 22.02.21 bleiben dabei im Wesentlichen bestehen. Die Änderungen (in der hier verlinkten Version gelb markiert!) betreffen in erster Linie die Grund- und die Förderschulen. Geringfügige Lockerungen an den weiterführenden Schulen beziehen sich auf die Maskenpflicht im Sportunterricht. Die generelle Maskenpflicht und auch die Anforderungen an die Qualität der Masken bleiben wir bisher und gelten weiterhin für Schüler*innen wie für alle Beschäftigten der Schule sowie für Besucher*innen auf dem gesamten Schulgelände und in allen Gebäuden, Fluren und Räumen.
Die übrigen Regeln wie die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht sowie Abstand, Handhygiene, Niesetikette, festgelegte Laufrichtungen und Aufenthaltsbereiche, regelmäßiges Lüften und die Meldepflicht einer COVID-19-Erkrankung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infektion bleiben bestehen.