Bereits eine gute Woche nach dem 8. Hygieneplan-Corona hat das Ministerium für Bildung den neuen 9. Hygieneplan-Corona an die Schulen in RLP ausgeteilt, der ab dem 21. Juni gültig ist.
Die Änderungen (in der hier verlinkten Version gelb markiert!) bestehen im Wesentlichen aus Lockerungen, die unter der Voraussetzung gelten, dass die Inzidenzzahlen kleiner als 35 sind. Dies ist bereits seit mehreren Tagen sowohl durchschnittlich landesweit als auch im Westerwaldkreis der Fall.
Ab Montag, 21. Juni 21, gilt daher:
Maskenpflicht im ÖPNV und in Schulbussen wie bisher (OP‑, KN95 oder FFP2);
in allen Schulgebäuden auf dem Weg zu den Räumen (Flure, Treppenhäuser, Verwaltungsbereiche);
die Maskenpflicht entfällt jedoch am Sitzplatz im Klassen- oder Fachraum, im Lehrerzimmer oder Büro und im Freien auf dem Schulhof sowie beim Sportunterricht im Freien.
Außerdem können GTS-Schüler*innen EINER Klasse in der Mensa am Tisch ohne Abstand und Maske sitzen. Nach Möglichkeit ist aber der maximale Abstand einzuhalten. Zu einer anderen Klasse ist dann der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Sobald die Inzidenzzahl wieder für mehrere Tage den Wert von 35 erreicht oder überschreitet, müssen wir zur vorigen Regel der durchgängigen Maskenpflicht und des Mindestabstands in der Mensa zurückkehren.
Die übrigen Regeln wie die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht sowie Abstand, Handhygiene, Niesetikette, festgelegte Laufrichtungen und Aufenthaltsbereiche, regelmäßiges Lüften und die Meldepflicht einer COVID-19-Erkrankung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infektion bleiben bestehen.