Bereits eine gute Woche nach dem 8. Hygie­ne­plan-Corona hat das Minis­te­ri­um für Bildung den neuen 9. Hygie­ne­plan-Corona an die Schulen in RLP ausge­teilt, der ab dem 21. Juni gültig ist.
Die Änderun­gen (in der hier verlink­ten Versi­on gelb markiert!) bestehen im Wesent­li­chen aus Locke­run­gen, die unter der Voraus­set­zung gelten, dass die Inzidenz­zah­len kleiner als 35 sind. Dies ist bereits seit mehre­ren Tagen sowohl durch­schnitt­lich landes­weit als auch im Wester­wald­kreis der Fall.
Ab Montag, 21. Juni 21, gilt daher:
Masken­pflicht im ÖPNV und in Schul­bus­sen wie bisher (OP‑, KN95 oder FFP2);
in allen Schul­ge­bäu­den auf dem Weg zu den Räumen (Flure, Treppen­häu­ser, Verwal­tungs­be­rei­che);
die Masken­pflicht entfällt jedoch am Sitzplatz im Klassen- oder Fachraum, im Lehrer­zim­mer oder Büro und im Freien auf dem Schul­hof sowie beim Sport­un­ter­richt im Freien.
Außer­dem können GTS-Schüler*innen EINER Klasse in der Mensa am Tisch ohne Abstand und Maske sitzen. Nach Möglich­keit ist aber der maxima­le Abstand einzu­hal­ten. Zu einer anderen Klasse ist dann der Mindest­ab­stand von 1,5 m einzu­hal­ten.
Sobald die Inzidenz­zahl wieder für mehre­re Tage den Wert von 35 erreicht oder überschrei­tet, müssen wir zur vorigen Regel der durch­gän­gi­gen Masken­pflicht und des Mindest­ab­stands in der Mensa zurück­keh­ren.
Die übrigen Regeln wie die Testpflicht als Voraus­set­zung zur Teilnah­me am Präsenz­un­ter­richt sowie Abstand, Handhy­gie­ne, Nieseti­ket­te, festge­leg­te Laufrich­tun­gen und Aufent­halts­be­rei­che, regel­mä­ßi­ges Lüften und die Melde­pflicht einer COVID-19-Erkran­kung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infek­ti­on bleiben bestehen.