Wir stellen das Dokument auf der Homepage nicht mehr direkt zur Verfü­gung, sondern verlin­ken es an dieser Stelle: Es handelt sich hier um die seit dem 19. August gelten­de
25. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung, die erneut der aktuel­len Entwick­lung der pande­mi­schen Lage angepasst wurde. Dassel­be gilt für die Begrün­dung zu dieser LVO sowie für ein pdf-Dokument, welches als Formu­lar für einen negati­ven Antigen-(POC-)Testnachweis verwen­det werden kann.