Für die beiden ersten Unter­richts­wo­chen nach den Sommer­fe­ri­en 2021 folgt inzwi­schen der 10. Hygie­ne­plan-Corona des Minis­te­ri­ums für Bildung, der bis zum 10. Septem­ber gültig ist. Die Änderun­gen im Vergleich zur vorigen Versi­on sind wie immer durch gelbe Markie­run­gen hervorgehoben. 

Sie betref­fen im Wesent­li­chen die Masken­pflicht: Vorläu­fig gilt die Pflicht zum Tragen nicht nur wie zuletzt in den Gebäu­den auf den Fluren, sondern auch wieder während des Unter­richts im Klassen- und im Fachraum, außer­dem in der Sport­hal­le. Nur im Freien entfällt diese Pflicht.

Die übrigen Regeln bleiben bestehen: die Testpflicht als Voraus­set­zung zur Teilnah­me am Präsenz­un­ter­richt sowie Abstand, Handhy­gie­ne, Nieseti­ket­te, festge­leg­te Laufrich­tun­gen und Aufent­halts­be­rei­che, regel­mä­ßi­ges Lüften und die Melde­pflicht einer COVID-19-Erkran­kung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infektion.