Im 10. Hygieneplan-Corona für die beiden ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien 2021 waren wieder etwas strengere Regeln bzgl. der Maskenpflicht, des Sportunterrichts und des Mittagessens in der Ganztagsschule festgelegt worden. Das Bildungsministerium hat nun nach der Einführung bundesweit geltender Schutzmaßnahmen den 11. Hygieneplan-Corona für die Schulen des Landes RLP vorgelegt. Er ist ab dem 13. September gültig und beinhaltet Maßnahmen in Abhängigkeit von der sog. Warnstufe, in der wir uns befinden. Die Änderungen im Vergleich zur vorigen Version sind wie immer durch gelbe Markierungen hervorgehoben.
Sie betreffen im Wesentlichen die Maskenpflicht, die nun wieder beschränkt wird auf die Wege durch die Gebäude, auf die Flure, solange die Warnstufe 1 gilt (Inzidenzzahl unter 100). Für Sportunterricht und musikpraktischen Unterricht mit Gesang oder mit Blasinstrumenten gelten ebenfalls aktualisierte Regeln.
Die übrigen Regeln bleiben mindestens bis zu den Herbstferien bestehen:
- die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht
- Abstand, Handhygiene, Niesetikette, festgelegte Laufrichtungen und Aufenthaltsbereiche
- regelmäßiges Lüften und die Meldepflicht einer COVID-19-Erkrankung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infektion.
In Absprache mit der Verbandsgemeinde bleiben die derzeitigen Regelungen beim Mittagessen in der GTS bis zu den Herbstferien 2021 erhalten.