Im 10. Hygie­ne­plan-Corona für die beiden ersten Unter­richts­wo­chen nach den Sommer­fe­ri­en 2021 waren wieder etwas stren­ge­re Regeln bzgl. der Masken­pflicht, des Sport­un­ter­richts und des Mittag­essens in der Ganztags­schu­le festge­legt worden. Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat nun nach der Einfüh­rung bundes­weit gelten­der Schutz­maß­nah­men den 11. Hygie­ne­plan-Corona für die Schulen des Landes RLP vorge­legt. Er ist ab dem 13. Septem­ber gültig und beinhal­tet Maßnah­men in Abhän­gig­keit von der sog. Warnstu­fe, in der wir uns befin­den. Die Änderun­gen im Vergleich zur vorigen Versi­on sind wie immer durch gelbe Markie­run­gen hervorgehoben. 

Sie betref­fen im Wesent­li­chen die Masken­pflicht, die nun wieder beschränkt wird auf die Wege durch die Gebäu­de, auf die Flure, solan­ge die Warnstu­fe 1 gilt (Inzidenz­zahl unter 100). Für Sport­un­ter­richt und musik­prak­ti­schen Unter­richt mit Gesang oder mit Blasin­stru­men­ten gelten ebenfalls aktua­li­sier­te Regeln.

Die übrigen Regeln bleiben mindes­tens bis zu den Herbst­fe­ri­en bestehen:
- die Testpflicht als Voraus­set­zung zur Teilnah­me am Präsenz­un­ter­richt
- Abstand, Handhy­gie­ne, Nieseti­ket­te, festge­leg­te Laufrich­tun­gen und Aufent­halts­be­rei­che
- regel­mä­ßi­ges Lüften und die Melde­pflicht einer COVID-19-Erkran­kung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infektion. 

In Abspra­che mit der Verbands­ge­mein­de bleiben die derzei­ti­gen Regelun­gen beim Mittag­essen in der GTS bis zu den Herbst­fe­ri­en 2021 erhalten.