Die ab dem 12. Septem­ber 21 gelten­de 26. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung wurde der aktuel­len Entwick­lung der pande­mi­schen Lage angepasst. Sie setzt ein neues Warnstu­fen­kon­zept der Landes­re­gie­rung um. Für die drei mögli­chen Warnstu­fen sind als sog. Leitin­di­ka­to­ren die 7‑Tage-Inzidenz von neuen Infek­ti­ons­fäl­len je 100 000 Einwoh­nern eines Landkrei­ses, die 7‑Tage-Hospi­ta­li­sie­rungs-Inzidenz und der Anteil der Inten­siv­bet­ten ausschlaggebend.