Das Kreisgesundheitsamt des Westerwaldkreises hat in einem Schreiben an die Schulleitungen vom 18.01.2022 die aktuelle Regelung in Bezug auf Quarantäne für Kontaktpersonen in Schulen vorgestellt. Eine neue Absonderungsverordnung führt zu Änderungen auch bei der Frage nach PCR-Tests sowie der Möglichkeit, sich vor Ablauf der (verkürzten) Quarantänezeiten “freizutesten” und schon in die Schule zurückzukehren.
Überblick:
- 1 — 2 infizierte Schüler*innen (SuS) je Klasse: 5 Tage Schnelltestungen in der Schule, infizierte SuS 10 Tage in Quarantäne, Sitznachbarn der infizierten SuS müssen ebf. in Quarantäne, wenn sowohl er/sie als auch die infizierte Personen keine FFP2‑, sondern nur OP-Maske getragen haben.
- Innerhalb der letzten 3 Monate geimpfte, genesene u. geboosterte Sitznachbarn müssen nicht in Quarantäne.
- Beim Gesundheitsamt werden nur diejenigen SuS gemeldet, die tatsächlich in Quarantäne müssen.
- 3 oder mehr infizierte SuS je Klasse: Quarantäne für alle ungeimpften Kontaktpersonen der Klasse, ggf. auch der klassenübergreifende Lerngruppen
- Keine PCR-Gruppentestung mehr, dafür Freitestung ab Tag 6 nach dem letzten Kontakt möglich (gilt nur für Schulkontakte; private Kontakte ab Tag 8!), dann Rückkehr vor Quarantäneende.
- PCR-Testungen (bei positiver Schnelltestung) im Kreisgesundheitsamt Montabaur nur noch von 11 – 12 Uhr möglich, beim DRK Westerburg von 9 – 12 und 13 – 17 Uhr!