Das Kreis­ge­sund­heits­amt des Wester­wald­krei­ses hat in einem Schrei­ben an die Schul­lei­tun­gen vom 18.01.2022 die aktuel­le Regelung in Bezug auf Quaran­tä­ne für Kontakt­per­so­nen in Schulen vorge­stellt. Eine neue Abson­de­rungs­ver­ord­nung führt zu Änderun­gen auch bei der Frage nach PCR-Tests sowie der Möglich­keit, sich vor Ablauf der (verkürz­ten) Quaran­tä­ne­zei­ten “freizu­tes­ten” und schon in die Schule zurückzukehren. 

Überblick:

  • 1 — 2 infizier­te Schüler*innen (SuS) je Klasse: 5 Tage Schnell­tes­tun­gen in der Schule, infizier­te SuS 10 Tage in Quaran­tä­ne, Sitznach­barn der infizier­ten SuS müssen ebf. in Quaran­tä­ne, wenn sowohl er/sie als auch die infizier­te Perso­nen keine FFP2‑, sondern nur OP-Maske getra­gen haben.
  • Inner­halb der letzten 3 Monate geimpf­te, genese­ne u. geboos­ter­te Sitznach­barn müssen nicht in Quarantäne.
  • Beim Gesund­heits­amt werden nur dieje­ni­gen SuS gemel­det, die tatsäch­lich in Quaran­tä­ne müssen.
  • 3 oder mehr infizier­te SuS je Klasse: Quaran­tä­ne für alle ungeimpf­ten Kontakt­per­so­nen der Klasse, ggf. auch der klassen­über­grei­fen­de Lerngruppen
  • Keine PCR-Gruppen­tes­tung mehr, dafür Freites­tung ab Tag 6 nach dem letzten Kontakt möglich (gilt nur für Schul­kon­tak­te; priva­te Kontak­te ab Tag 8!), dann Rückkehr vor Quarantäneende.
  • PCR-Testun­gen (bei positi­ver Schnell­tes­tung) im Kreis­ge­sund­heits­amt Monta­baur nur noch von 11 – 12 Uhr möglich, beim DRK Wester­burg von 9 – 12 und 13 – 17 Uhr!