In Anleh­nung an die neue Abson­de­rungs­ver­ord­nung vom 28.01.2022 hat die Landes­re­gie­rung ihr Testkon­zept umgestellt. Ebenso gelten neue Abson­de­rungs- und Quaran­tä­ne­re­geln sowie ab dem 31.01.2022 die 30. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung. Dies bedeu­tet ab Montag, 31.01.2022:

Überblick:

  • 3mal wöchent­lich Corona-Selbst­tests für Ungeimpf­te, freiwil­li­ge Teilnah­me für Geimpfte/Genesene
  • bei Infek­ti­ons­fall in der Klasse/Lerngruppe: tägli­che Testung an 5 aufein­an­der­fol­gen­den Schul­ta­gen, komplet­te Masken­pflicht auch im Freien
  • Infizier­te begeben sich in eine 10tägige Isola­ti­on; nach dem 7. Tag (an Tag 8) können sie sich in einer anerkann­ten Teststel­le freites­ten lassen; Voraus­set­zung: vorher 48 Stunden keine oder nur schwa­che Erkältungssymptome
  • keine Quaran­tä­ne für schuli­sche Kontaktpersonen
  • aber: Quaran­tä­ne für Kontakt­per­so­nen, die einen Infek­ti­ons­fall im eigenen Hausstand (Familie) haben:
    10 Tage Abson­de­rung, nach 7 Tagen (an Tag 8) können sich Schüler*innen in einer anerkann­ten Teststel­le “freites­ten” lassen und in die Schule zurückkehren.
  • Masken­pflicht in allen Gebäu­den, am Platz im Unter­richt, im Freien nicht
  • 14. Hygie­ne­plan-Corona für die Schulen in RLP (seit 14.01.2022)

Genau­er Überblick zum Umgang mit Infek­ti­ons- u. Verdachts­fäl­len in der Schule, Fallbei­spie­le: Hier!

Überblick grafisch, Abson­de­rungs­re­geln: Hier!