In Anlehnung an die neue Absonderungsverordnung vom 28.01.2022 hat die Landesregierung ihr Testkonzept umgestellt. Ebenso gelten neue Absonderungs- und Quarantäneregeln sowie ab dem 31.01.2022 die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung. Dies bedeutet ab Montag, 31.01.2022:
Überblick:
- 3mal wöchentlich Corona-Selbsttests für Ungeimpfte, freiwillige Teilnahme für Geimpfte/Genesene
- bei Infektionsfall in der Klasse/Lerngruppe: tägliche Testung an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen, komplette Maskenpflicht auch im Freien
- Infizierte begeben sich in eine 10tägige Isolation; nach dem 7. Tag (an Tag 8) können sie sich in einer anerkannten Teststelle freitesten lassen; Voraussetzung: vorher 48 Stunden keine oder nur schwache Erkältungssymptome
- keine Quarantäne für schulische Kontaktpersonen
- aber: Quarantäne für Kontaktpersonen, die einen Infektionsfall im eigenen Hausstand (Familie) haben:
10 Tage Absonderung, nach 7 Tagen (an Tag 8) können sich Schüler*innen in einer anerkannten Teststelle “freitesten” lassen und in die Schule zurückkehren. - Maskenpflicht in allen Gebäuden, am Platz im Unterricht, im Freien nicht
- 14. Hygieneplan-Corona für die Schulen in RLP (seit 14.01.2022)
Genauer Überblick zum Umgang mit Infektions- u. Verdachtsfällen in der Schule, Fallbeispiele: Hier!
Überblick grafisch, Absonderungsregeln: Hier!