Die ab dem 31. Januar 22 gelten­de 30. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung wurde der aktuel­len Entwick­lung bundes­weit gelten­der Verein­ba­run­gen angepasst. Die wesent­li­chen Änderun­gen im Vergleich zur 29. CoBeL­VO sind in der hier verlink­ten Versi­on gelb markiert.