Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat den 16. Hygie­ne­plan-Corona für die Schulen erneut angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktua­li­sier­ten Testkon­zept für Antigen-Selbst­tests in Schulen ab Montag, 14.03.2022.

Im Prinzip bleibt fast alles so, wie es derzeit gilt. Die Änderung betrifft vorerst vor allem die Häufig­keit der schuli­schen Selbst­tes­tun­gen (nur noch zweimal wöchent­lich). Abstands- und Hygie­ne­re­geln sowie Masken- und Lüftungs­pflicht bleiben bestehen. In der GTS gilt für die Mensa weiter­hin der Mindest­ab­stand von 1,5 m bei der Essens­ein­nah­me — aller­dings nicht für die Grund­schü­le­rIn­nen. Für alle in der Schule arbei­ten­den Perso­nen und für alle Besucher*innen gilt weiter­hin die 3G-Regel. Kleine­re Änderun­gen sind in Hygie­ne­plan und Testkon­zept gelb markiert.

Ob ab dem 21.03.22 tatsäch­lich die Masken­pflicht am Platz im Unter­richt wegfällt und alle grund­sätz­lich für dieses Schul­jahr angemel­de­ten GTS-Teilneh­me­rIn­nen sich nicht länger beurlau­ben lassen können, bleibt abzuwarten.