Die seit dem 2. März 22 gelten­de 31. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung trat mit Ablauf des 17. März 22 außer Kraft, ihre Gültig­keit wird aber in den meisten Teilen noch übergangs­wei­se als 32. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung verlän­gert. Diese aktuel­le Fassung ist am 18.03.2022 in Kraft getre­ten.

Das aktuell seit fast zwei Wochen wieder anstei­gen­de Infek­ti­ons­ge­sche­hen ließ den Wegfall verschie­de­ner Schutz­maß­nah­men als verfrüht erschei­nen. Daher hatte der rhein­land-pfälzi­sche Minis­ter für Wissen­schaft und Gesund­heit Clemens Hoch eine Verlän­ge­rung der aktuell gülti­gen Maßnah­men bis zum 2. April 22 vorge­schla­gen. Bis dahin gelte eine Übergangs­frist im Blick auf die bundes­weit gülti­gen Regeln, die zum großen Teil ab dem 20. März 22 wegfal­len sollen.
Für die weiter­füh­ren­den Schulen bedeu­tet dies vor allem eine Verlän­ge­rung der Masken­pflicht am Platz im Unter­richt bis zum 2. April 2022.

Die Presse­er­klä­rung des rheinl.-pfälzischen Gesund­heits­mi­nis­ters vom 14.03.2022: hier!

Die Begrün­dung für die 32. Corona-Bekämp­fungs-LVO: hier!