Die seit dem 2. März 22 geltende 31. Corona-Bekämpfungsverordnung trat mit Ablauf des 17. März 22 außer Kraft, ihre Gültigkeit wird aber in den meisten Teilen noch übergangsweise als 32. Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert. Diese aktuelle Fassung ist am 18.03.2022 in Kraft getreten.
Das aktuell seit fast zwei Wochen wieder ansteigende Infektionsgeschehen ließ den Wegfall verschiedener Schutzmaßnahmen als verfrüht erscheinen. Daher hatte der rheinland-pfälzische Minister für Wissenschaft und Gesundheit Clemens Hoch eine Verlängerung der aktuell gültigen Maßnahmen bis zum 2. April 22 vorgeschlagen. Bis dahin gelte eine Übergangsfrist im Blick auf die bundesweit gültigen Regeln, die zum großen Teil ab dem 20. März 22 wegfallen sollen.
Für die weiterführenden Schulen bedeutet dies vor allem eine Verlängerung der Maskenpflicht am Platz im Unterricht bis zum 2. April 2022.
Die Presseerklärung des rheinl.-pfälzischen Gesundheitsministers vom 14.03.2022: hier!
Die Begründung für die 32. Corona-Bekämpfungs-LVO: hier!