In Anlehnung an die aktualisierte, am 18.03.2022 in Kraft getretene neue Absonderungsverordnung vom 28.01.2022 hat die Landesregierung ihr Testkonzept umgestellt. Ebenso gelten neue Absonderungs- und Quarantäneregeln sowie ab dem 18.03.2022 die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung. Dies bedeutet ab Freitag, 18.03.2022:
Überblick:
- 2mal wöchentlich Corona-Selbsttests für Ungeimpfte, freiwillige Teilnahme für Geimpfte/Genesene
- bei Infektionsfall in der Klasse/Lerngruppe: tägliche Testung an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen, dann für diese Klasse komplette Maskenpflicht auch im Freien
- Infizierte begeben sich sofort in eine 10tägige Isolation; ab dem 7. Tag, gerechnet vom Datum der 1. positiven Testentnahme, können sie sich in einer anerkannten Teststelle freitesten lassen; Voraussetzung: vorher 48 Stunden keine oder nur schwache Erkältungssymptome
- keine Quarantäne für schulische Kontaktpersonen
- keine Quarantäne für minderjährige Kontaktpersonen, die einen Infektionsfall im eigenen Hausstand (Familie) haben, selbst aber keine Symptome haben, Schulbesuch wird fortgesetzt
- Maskenpflicht in allen Gebäuden, am Platz im Unterricht, im Freien nicht
- 16. Hygieneplan-Corona für die Schulen in RLP (seit 14.03.2022)