In Anleh­nung an die aktua­li­sier­te, am 18.03.2022 in Kraft getre­te­ne neue Abson­de­rungs­ver­ord­nung vom 28.01.2022 hat die Landes­re­gie­rung ihr Testkon­zept umgestellt. Ebenso gelten neue Abson­de­rungs- und Quaran­tä­ne­re­geln sowie ab dem 18.03.2022 die 32. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung. Dies bedeu­tet ab Freitag, 18.03.2022:

Überblick:

  • 2mal wöchent­lich Corona-Selbst­tests für Ungeimpf­te, freiwil­li­ge Teilnah­me für Geimpfte/Genesene
  • bei Infek­ti­ons­fall in der Klasse/Lerngruppe: tägli­che Testung an 5 aufein­an­der­fol­gen­den Schul­ta­gen, dann für diese Klasse komplet­te Masken­pflicht auch im Freien
  • Infizier­te begeben sich sofort in eine 10tägige Isola­ti­on; ab dem 7. Tag, gerech­net vom Datum der 1. positi­ven Testent­nah­me, können sie sich in einer anerkann­ten Teststel­le freites­ten lassen; Voraus­set­zung: vorher 48 Stunden keine oder nur schwa­che Erkältungssymptome
  • keine Quaran­tä­ne für schuli­sche Kontaktpersonen
  • keine Quaran­tä­ne für minder­jäh­ri­ge Kontakt­per­so­nen, die einen Infek­ti­ons­fall im eigenen Hausstand (Familie) haben, selbst aber keine Sympto­me haben, Schul­be­such wird fortgesetzt
  • Masken­pflicht in allen Gebäu­den, am Platz im Unter­richt, im Freien nicht
  • 16. Hygie­ne­plan-Corona für die Schulen in RLP (seit 14.03.2022)