Das Bildungsministerium hat den 17. Hygieneplan-Corona für die Schulen angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktualisierten Testkonzept für Antigen-Selbsttests in Schulen ab Montag, 04.04.2022.
In einem Schreiben an die Elternschaft in der Schule stellt das Ministerium die Änderungen vor, die sich aus der bundesweiten Lockerung der Corona-Regeln ergeben:
Die grundlegende Änderung besteht im Freiwilligkeitsprinzip. Dieses betrifft sowohl die bisherige Maskenpflicht als auch die regelmäßigen schulischen Selbsttestungen. Die Hygieneregeln samt der Lüftungspflicht sowie die Absonderungsregeln bleiben bestehen.
Die Ganztagsschule (GTS) nimmt ab dem 04.04.2022 wieder ihren Vollbetrieb ohne Einschränkungen auf. Das Beurlaubungsrecht entfällt zusammen mit der Maskenpflicht.
HIER eine etwas genauere Zusammenfassung der aktuellen Änderungen sowie Fortführungen!