Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat den 17. Hygie­ne­plan-Corona für die Schulen angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktua­li­sier­ten Testkon­zept für Antigen-Selbst­tests in Schulen ab Montag, 04.04.2022.

In einem Schrei­ben an die Eltern­schaft in der Schule stellt das Minis­te­ri­um die Änderun­gen vor, die sich aus der bundes­wei­ten Locke­rung der Corona-Regeln ergeben:

Die grund­le­gen­de Änderung besteht im Freiwil­lig­keits­prin­zip. Dieses betrifft sowohl die bishe­ri­ge Masken­pflicht als auch die regel­mä­ßi­gen schuli­schen Selbst­tes­tun­gen. Die Hygie­ne­re­geln samt der Lüftungs­pflicht sowie die Abson­de­rungs­re­geln bleiben bestehen.
Die Ganztags­schu­le (GTS) nimmt ab dem 04.04.2022 wieder ihren Vollbe­trieb ohne Einschrän­kun­gen auf. Das Beurlau­bungs­recht entfällt zusam­men mit der Masken­pflicht.
HIER eine etwas genaue­re Zusam­men­fas­sung der aktuel­len Änderun­gen sowie Fortführungen!