Liebe Eltern,

angesichts des für den kommen­den Montag (27.3.2023) angekün­dig­ten großflä­chi­gen Streiks im öffent­li­chen Perso­nen­nah­ver­kehr infor­mie­ren Bildungs­mi­nis­te­ri­um und Schul­auf­sicht über die mögli­che Vorge­hens­wei­se für Schulen und Erziehungsberechtigte:

Bei einem großflä­chi­gen Ausfall von Bussen und Bahnen aufgrund eines Streiks gilt grund­sätz­lich, dass die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten am Morgen entschei­den, ob der Schul­weg für ihre Kinder noch zumut­bar ist. Falls es keine zumut­ba­re Alter­na­ti­ve gibt, um zum Unter­richt kommen zu können, muss die Schule — wie im Krank­heits­fall — infor­miert werden.

Sollten zu viele Schüler*innen für einen geregel­ten Unter­richt fehlen, wird in der Schule auf jeden Fall eine Notbe­treu­ung gewähr­leis­tet werden.