Wie immer gilt grund­sätz­lich: Unter­richt findet statt, auch wenn nur ein Teil der Schüler*innen anwesend sein kann. Gemäß § 33 (5) der Übergr. Schul­ord­nung RLP entschei­den die Eltern – auch wenn der Unter­richt statt­fin­det – , ob der Schul­weg zumut­bar ist oder nicht. Dies gilt insbe­son­de­re auch dann, wenn die Schüler­be­för­de­rung – wie am ersten Tag dieser Woche – nur noch einge­schränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Leider geben die Trans­port­un­ter­neh­men keine Progno­sen über die Möglich­keit der Schüler­be­för­de­rung am Folge­tag ab. Wir müssen also den Schul­ta­ges­be­ginn abwar­ten und können daher erst am Morgen eine tages­ak­tu­el­le Infor­ma­ti­on per Sdui und/oder Homepage weitergeben.

Die Schul­lei­tung bittet um Verständnis!