Seit Schuljahresbeginn 2024/25 gilt ein neues Abrechnungssystem für alle Ganztagsschüler*innen, die ihr Mittagessen in der Mensa einnehmen. Es wird in einem Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung vom 11. Juni 2024 erläutert: Hier!
In einem zusätzlichen Schreiben vom 13.11.2024 informiert die Verbandsgemeindeverwaltung noch einmal genauer darüber, welche Erstattungsmöglichkeiten bestehen, wenn das Kind z.B. wegen einer Erkrankung längere Zeit nicht am Mittagessen der GTS teilnehmen konnte: Hier!