Die neue “Bundes-Notbrem­se”, also das erwei­ter­te Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vom 22.04.2021, hat neue Masken­re­geln im öffent­li­chen Perso­nen-Nahver­kehr und in der Schüler­be­för­de­rung festge­legt. Eine Presse­mit­tei­lung des Verkehrs­ver­bun­des Rhein-Mosel GmbH vom 27.04.2021 infor­miert darüber, unter welchen Voraus­set­zun­gen die medizi­ni­schen Masken (“OP-Masken”) nicht mehr ausrei­chen, sondern FFP2-Masken oder vergleich­ba­re Masken­ty­pen getra­gen werden müssen.