Für die beiden ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien 2021 folgt inzwischen der 10. Hygieneplan-Corona des Ministeriums für Bildung, der bis zum 10. September gültig ist. Die Änderungen im Vergleich zur vorigen Version sind wie immer durch gelbe Markierungen hervorgehoben.
Sie betreffen im Wesentlichen die Maskenpflicht: Vorläufig gilt die Pflicht zum Tragen nicht nur wie zuletzt in den Gebäuden auf den Fluren, sondern auch wieder während des Unterrichts im Klassen- und im Fachraum, außerdem in der Sporthalle. Nur im Freien entfällt diese Pflicht.
Die übrigen Regeln bleiben bestehen: die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht sowie Abstand, Handhygiene, Niesetikette, festgelegte Laufrichtungen und Aufenthaltsbereiche, regelmäßiges Lüften und die Meldepflicht einer COVID-19-Erkrankung oder eines Verdachts auf eine COVID-19-Infektion.