Die ab dem 24. Novem­ber 21 gelten­de 28. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung wurde der aktuel­len Entwick­lung der pande­mi­schen Lage angepasst. Wie bereits die 26. und 27. CoBeL­VO basiert sie auf dem Warnstu­fen­kon­zept der Landesregierung.