Die ab dem 3. Dezem­ber 21 gelten­de 29. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung wurde der aktuel­len Entwick­lung bundes­weit gelten­der Verein­ba­run­gen angepasst. Wie die älteren Versio­nen ab der 26. CoBeL­VO basiert sie auf dem Warnstu­fen­kon­zept der Landesregierung.