Das Bildungsministerium hat den 16. Hygieneplan-Corona für die Schulen erneut angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktualisierten Testkonzept für Antigen-Selbsttests in Schulen ab Montag, 14.03.2022.
Im Prinzip bleibt fast alles so, wie es derzeit gilt. Die Änderung betrifft vorerst vor allem die Häufigkeit der schulischen Selbsttestungen (nur noch zweimal wöchentlich). Abstands- und Hygieneregeln sowie Masken- und Lüftungspflicht bleiben bestehen. In der GTS gilt für die Mensa weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m bei der Essenseinnahme — allerdings nicht für die GrundschülerInnen. Für alle in der Schule arbeitenden Personen und für alle Besucher*innen gilt weiterhin die 3G-Regel. Kleinere Änderungen sind in Hygieneplan und Testkonzept gelb markiert.
Ob ab dem 21.03.22 tatsächlich die Maskenpflicht am Platz im Unterricht wegfällt und alle grundsätzlich für dieses Schuljahr angemeldeten GTS-TeilnehmerInnen sich nicht länger beurlauben lassen können, bleibt abzuwarten.