Corona-Infor­ma­tio­nen

An dieser Stelle infor­mie­ren wir über die aktuel­len Entwick­lun­gen zum Corona-Virus und mögli­che Auswir­kun­gen auf den laufen­den Schulbetrieb.

Besucher*innen der Schule werden gebeten, ihren Besuch nach Möglich­keit vorher telefo­nisch anzukün­di­gen! Das Sekre­ta­ri­at ist in der Zeit von 07:20–16:20 Uhr (freitags nur bis 13:20 Uhr) telefo­nisch erreichbar.

Besucher*innen betäti­gen bitte die Klingel, die sich am Haupt­ein­gang des Gebäu­des 4 an der seitli­chen Mauer rechts befindet.

Die Masken­pflicht entfällt. Sie gilt nur noch für aktuell infizier­te Perso­nen

Hier gelan­gen Sie zu allge­mei­nen Corona-Infor­ma­tio­nen des Landes Rhein­land-Pfalz: Corona Warn- und Aktions­plan RLP.

Wegfall der Gültig­keit der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung

Mit der dritten Landes­ver­ord­nung zur Änderung der 34. Corona-Bekäm­p­­fungs­­­ver­­or­d­­nung Rhein­­land-Pfalz (CoBeL­VO) wurde das Datum des Außer­kraft­tre­tens der Verord­nung auf den Ablauf des 28. Febru­ars 2023 vorver­legt. Seit Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeL­VO somit nicht mehr. Dies geschieht paral­lel zu der Entschei­dung der Bundes­re­gie­rung, alle durch den Bund selbst im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) geregel­ten Corona-Schut­z­­ma­ß­­nah­­men zum 1. März 2023 aufzu­he­ben. Allein die FFP2-Masken­­pflicht für Besuche­rin­nen und Besucher in medizi­ni­schen Einrich­tun­gen bleibt weiter­hin bis zum 7. April bestehen.

In der Schule gelten die bekann­ten und bewähr­ten Maßnah­men zum Infek­ti­ons­schutz des Hygie­ne­plans Corona weiter. Dazu gehören die persön­li­che Hygie­ne, das infek­ti­ons­schutz­ge­rech­te Lüften der Unter­richts­räu­me sowie die Empfeh­lung zum freiwil­li­gen Tragen einer Maske. 

Alle Perso­nen, die positiv auf das Corona­vi­rus SARS-CoV‑2 getes­tet wurden oder einen Selbst­test mit positi­vem Ergeb­nis durch­ge­führt haben, sind verpflich­tet, außer­halb der eigenen Wohnung eine medizi­ni­sche Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Masken­pflicht entfällt frühes­tens fünf Tage nach Durch­füh­rung des Tests. Voraus­set­zung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindes­tens 48 Stunden Symptom­frei­heit besteht. Die Masken­pflicht endet spätes­tens nach Ablauf von zehn Tagen.

Das Tragen der Maske ersetzt die früher gelten­de Isola­­ti­ons- bzw. Abson­de­rungs­pflicht, die nicht mehr besteht.

Im Fall einer symptom­lo­sen Infek­ti­on sind sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräf­te und pädago­gi­sche Fachkräf­te unter Beach­tung der Masken­pflicht weiter zum Schul­be­such verpflich­tet.

Sympto­ma­tisch erkrank­te Schüle­rin­nen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräf­te die Schule nicht besuchen, unabhän­gig davon, ob eine Infek­ti­on mit dem Corona­vi­rus, einem Influ­en­za­vi­rus oder einem anderen Krank­heits­er­re­ger vorliegt.

19., überar­bei­te­ter Hygie­­­ne­­plan-Corona ab 05.12.2022

Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat den 19. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen überar­bei­tet. Nachdem die Masken­pflicht und schulisch betreu­te Selbst­tes­tun­gen schon länger wegge­fal­len sind, bleiben doch noch einige bekann­te Hygie­ne­re­geln bestehen. 

Dies betrifft die Hände­hy­gie­ne, die Vermei­dung von Körper­kon­takt, die Nieseti­ket­te sowie das Lüften der Räume, die nicht mit einer raumluft­tech­ni­schen Anlage ausge­stat­tet sind.

Für das Auftre­ten von Erkäl­­­tungs- und Krank­heits­sym­pto­men wurde das dazu entwi­ckel­te Merkblatt, das sog. Schnup­fen­pa­pier, erneut mit Gültig­keit ab dem 5. Dezem­ber 2022 angepasst: HIER!

18. Hygie­­­ne­­plan-Corona und aktuel­les Testkon­zept unserer Schule ab 02.05.2022

Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat den 18. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen angepasst. Zeitgleich finden in unserer Schule keine schulisch betreu­ten Selbst­tes­tun­gen in den Klassen mehr statt. 

ABER: Alle Schüler*innen, die auf Wunsch ihrer Eltern bisher schon freiwil­lig an den Selbst­tes­tun­gen in der Schule teilge­nom­men haben, werden ab sofort (2. Mai) im vierwö­chi­gen Rhyth­mus 8 Testkits kosten­los erhal­ten, damit sie sich damit weiter­hin regel­mä­ßig freiwil­lig zu Hause testen können. Die Eltern sind über einen sinnvol­len zeitli­chen Rhyth­mus infor­miert und tragen die Verant­wor­tung dafür.

In einem Schrei­ben an die Eltern­schaft in der Schule stellt das Minis­te­ri­um die ganz aktuel­len Änderun­gen vor, die sich aus dem Wegfall der meisten Corona-bedin­g­­ten Beschrän­kun­gen ergeben haben.

Die Hygie­ne­re­geln samt der Lüftungs­pflicht sowie die Melde­pflicht von Infek­ti­ons­fäl­len bleiben bestehen. 

Für das Auftre­ten von Erkäl­­­tungs- und Krank­heits­sym­pto­men wurde auch das dazu entwi­ckel­te Merkblatt, das sog. Schnup­fen­pa­pier, angepasst: HIER!

17. Hygie­­­ne­­plan-Corona und aktuel­les Testkon­zept für Schulen ab 04.04.2022

Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat den 17. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktua­li­sier­ten Testkon­zept für Antigen-Selbst­­tests in Schulen ab Montag, 04.04.2022.

In einem Schrei­ben an die Eltern­schaft in der Schule stellt das Minis­te­ri­um die Änderun­gen vor, die sich aus der bundes­wei­ten Locke­rung der Corona-Regeln ergeben:

Die grund­le­gen­de Änderung besteht im Freiwil­lig­keits­prin­zip. Dieses betrifft sowohl die bishe­ri­ge Masken­pflicht als auch die regel­mä­ßi­gen schuli­schen Selbst­tes­tun­gen. Die Hygie­ne­re­geln samt der Lüftungs­pflicht sowie die Abson­de­rungs­re­geln bleiben bestehen.
Die Ganztags­schu­le (GTS) nimmt ab dem 04.04.2022 wieder ihren Vollbe­trieb ohne Einschrän­kun­gen auf. Das Beurlau­bungs­recht entfällt zusam­men mit der Masken­pflicht.
HIER eine etwas genaue­re Zusam­men­fas­sung der aktuel­len Änderun­gen sowie Fortführungen!

Aktua­li­sier­te Absonderungs-VO

In Anleh­nung an die aktua­li­sier­te, am 18.03.2022 in Kraft getre­te­ne neue Abson­de­rungs­ver­ord­nung vom 28.01.2022 hat die Landes­re­gie­rung ihr Testkon­zept umgestellt. Ebenso gelten neue Abson­­de­­rungs- und Quaran­tä­ne­re­geln sowie ab dem 18.03.2022 die 32. Corona-Bekäm­p­­fungs­­­ver­­or­d­­nung. Dies bedeu­tet ab Freitag, 18.03.2022:

Überblick:

  • 2mal wöchent­lich Corona-Selbst­tests für Ungeimpf­te, freiwil­li­ge Teilnah­me für Geimpfte/Genesene
  • bei Infek­ti­ons­fall in der Klasse/Lerngruppe: tägli­che Testung an 5 aufein­an­der­fol­gen­den Schul­ta­gen, dann für diese Klasse komplet­te Masken­pflicht auch im Freien
  • Infizier­te begeben sich sofort in eine 10tägige Isola­ti­on; ab dem 7. Tag, gerech­net vom Datum der 1. positi­ven Testent­nah­me, können sie sich in einer anerkann­ten Teststel­le freites­ten lassen; Voraus­set­zung: vorher 48 Stunden keine oder nur schwa­che Erkältungssymptome
  • keine Quaran­tä­ne für schuli­sche Kontaktpersonen
  • keine Quaran­tä­ne für minder­jäh­ri­ge Kontakt­per­so­nen, die einen Infek­ti­ons­fall im eigenen Hausstand (Familie) haben, selbst aber keine Sympto­me haben, Schul­be­such wird fortgesetzt
  • Masken­pflicht in allen Gebäu­den, am Platz im Unter­richt, im Freien nicht
  • 16. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen in RLP (seit 14.03.2022)

32. Corona-Bekäm­p­­fungs­­­ver­­or­d­­nung RLP

Die seit dem 2. März 22 gelten­de 31. Corona-Bekäm­p­­fungs­­­ver­­or­d­­nung trat mit Ablauf des 17. März 22 außer Kraft, ihre Gültig­keit wird aber in den meisten Teilen noch übergangs­wei­se als 32. Corona-Bekäm­p­­fungs­­­ver­­or­d­­nung verlän­gert. Diese aktuel­le Fassung ist am 18.03.2022 in Kraft getre­ten.

Das aktuell seit fast zwei Wochen wieder anstei­gen­de Infek­ti­ons­ge­sche­hen ließ den Wegfall verschie­de­ner Schutz­maß­nah­men als verfrüht erschei­nen. Daher hatte der rhein­­land-pfälzi­­sche Minis­ter für Wissen­schaft und Gesund­heit Clemens Hoch eine Verlän­ge­rung der aktuell gülti­gen Maßnah­men bis zum 2. April 22 vorge­schla­gen. Bis dahin gelte eine Übergangs­frist im Blick auf die bundes­weit gülti­gen Regeln, die zum großen Teil ab dem 20. März 22 wegfal­len sollen.
Für die weiter­füh­ren­den Schulen bedeu­tet dies vor allem eine Verlän­ge­rung der Masken­pflicht am Platz im Unter­richt bis zum 2. April 2022.

Die Presse­er­klä­rung des rheinl.-pfälzischen Gesund­heits­mi­nis­ters vom 14.03.2022: hier!

Die Begrün­dung für die 32. Corona-Bekäm­p­­fungs-LVO: hier!

16. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen ab 14.03.2022

Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat den 16. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen erneut angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktua­li­sier­ten Testkon­zept für Antigen-Selbst­­tests in Schulen ab Montag, 14.03.2022.

Im Prinzip bleibt fast alles so, wie es derzeit gilt. Die Änderung betrifft vorerst vor allem die Häufig­keit der schuli­schen Selbst­tes­tun­gen (nur noch zweimal wöchent­lich). Abstands- und Hygie­ne­re­geln sowie Masken- und Lüftungs­pflicht bleiben bestehen. In der GTS gilt für die Mensa weiter­hin der Mindest­ab­stand von 1,5 m bei der Essens­ein­nah­me — aller­dings nicht für die Grund­schü­le­rIn­nen. Für alle in der Schule arbei­ten­den Perso­nen und für alle Besucher*innen gilt weiter­hin die 3G-Regel. Kleine­re Änderun­gen sind in Hygie­ne­plan und Testkon­zept gelb markiert.

Ob ab dem 21.03.22 tatsäch­lich die Masken­pflicht am Platz im Unter­richt wegfällt und alle grund­sätz­lich für dieses Schul­jahr angemel­de­ten GTS-Teilneh­­me­­rIn­­nen sich nicht länger beurlau­ben lassen können, bleibt abzuwarten. 

Schrei­ben des Bildungs­mi­nis­te­ri­ums vom 02.03.2022 zu Locke­rungs­per­spek­ti­ven für die Schulen

Bildungs­mi­nis­te­rin Dr. Stefa­nie Hubig hat sich heute mit einem Schrei­ben an die Schulen sowie an die Schul­el­tern­schaft gewandt. Hierin teilt sie mit, wie sich voraus­sicht­lich eine Locke­rung der stren­gen Corona­re­geln im Schul­all­tag in den nächs­ten Wochen und Monaten darstel­len wird. Natür­lich gelte die Voraus­set­zung, dass sich die Infek­ti­ons­zah­len weiter­hin rückläu­fig entwi­ckeln und es bei den gerin­gen Zahlen schwe­rer Krank­heits­ver­läu­fe bleibe.

Das an die Eltern­schaft der Schüler*innen gerich­te­te Schrei­ben der Minis­te­rin vom 02.03.2022: hier!

15. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen ab 31.01.2022

Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat den 15. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen erneut angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktua­li­sier­ten Testkon­zept für Antigen-Selbst­­tests in Schulen ab dem 31.01.2022.

Überblick zu Abson­de­rungs­re­geln in der Schule mit Fallbei­spie­len: hier!

Ausnah­men von schuli­schen Test- und Abson­de­rungs­pflich­ten sind in einer Übersicht darge­stellt: hier!

Aktua­li­sier­te Infos zur neuen Absonderungs-VO

In Anleh­nung an die neue Abson­de­rungs­ver­ord­nung vom 28.01.2022 hat die Landes­re­gie­rung ihr Testkon­zept umgestellt. Ebenso gelten neue Abson­­de­­rungs- und Quaran­tä­ne­re­geln sowie ab dem 31.01.2022 die 30. Corona-Bekäm­p­­fungs­­­ver­­or­d­­nung. Dies bedeu­tet ab Montag, 31.01.2022:

Überblick:

  • 3mal wöchent­lich Corona-Selbst­tests für Ungeimpf­te, freiwil­li­ge Teilnah­me für Geimpfte/Genesene
  • bei Infek­ti­ons­fall in der Klasse/Lerngruppe: tägli­che Testung an 5 aufein­an­der­fol­gen­den Schul­ta­gen, komplet­te Masken­pflicht auch im Freien
  • Infizier­te begeben sich in eine 10tägige Isola­ti­on; nach dem 7. Tag (an Tag 8) können sie sich in einer anerkann­ten Teststel­le freites­ten lassen; Voraus­set­zung: vorher 48 Stunden keine oder nur schwa­che Erkältungssymptome
  • keine Quaran­tä­ne für schuli­sche Kontaktpersonen
  • aber: Quaran­tä­ne für Kontakt­per­so­nen, die einen Infek­ti­ons­fall im eigenen Hausstand (Familie) haben:
    10 Tage Abson­de­rung, nach 7 Tagen (an Tag 8) können sich Schüler*innen in einer anerkann­ten Teststel­le “freites­ten” lassen und in die Schule zurückkehren.
  • Masken­pflicht in allen Gebäu­den, am Platz im Unter­richt, im Freien nicht
  • 14. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen in RLP (seit 14.01.2022)

Genau­er Überblick zum Umgang mit Infek­­ti­ons- u. Verdachts­fäl­len in der Schule, Fallbei­spie­le: Hier!

Überblick grafisch, Abson­de­rungs­re­geln: Hier!

Info des Gesund­heits­am­tes WW zur neuen Absonderungs-VO

Das Kreis­ge­sund­heits­amt des Wester­wald­krei­ses hat in einem Schrei­ben an die Schul­lei­tun­gen vom 18.01.2022 die aktuel­le Regelung in Bezug auf Quaran­tä­ne für Kontakt­per­so­nen in Schulen vorge­stellt. Eine neue Abson­de­rungs­ver­ord­nung führt zu Änderun­gen auch bei der Frage nach PCR-Tests sowie der Möglich­keit, sich vor Ablauf der (verkürz­ten) Quaran­tä­ne­zei­ten “freizu­tes­ten” und schon in die Schule zurückzukehren. 

Überblick:

  • 1 — 2 infizier­te Schüler*innen (SuS) je Klasse: 5 Tage Schnell­tes­tun­gen in der Schule, infizier­te SuS 10 Tage in Quaran­tä­ne, Sitznach­barn der infizier­ten SuS müssen ebf. in Quaran­tä­ne, wenn sowohl er/sie als auch die infizier­te Perso­nen keine FFP2‑, sondern nur OP-Maske getra­gen haben.
  • Inner­halb der letzten 3 Monate geimpf­te, genese­ne u. geboos­ter­te Sitznach­barn müssen nicht in Quarantäne.
  • Beim Gesund­heits­amt werden nur dieje­ni­gen SuS gemel­det, die tatsäch­lich in Quaran­tä­ne müssen.
  • 3 oder mehr infizier­te SuS je Klasse: Quaran­tä­ne für alle ungeimpf­ten Kontakt­per­so­nen der Klasse, ggf. auch der klassen­über­grei­fen­de Lerngruppen
  • Keine PCR-Gruppen­­­tes­­tung mehr, dafür Freites­tung ab Tag 6 nach dem letzten Kontakt möglich (gilt nur für Schul­kon­tak­te; priva­te Kontak­te ab Tag 8!), dann Rückkehr vor Quarantäneende.
  • PCR-Testun­­­gen (bei positi­ver Schnell­tes­tung) im Kreis­ge­sund­heits­amt Monta­baur nur noch von 11 – 12 Uhr möglich, beim DRK Wester­burg von 9 – 12 und 13 – 17 Uhr!

14. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen ab 14.01.2022

Das Bildungs­mi­nis­te­ri­um hat wegen der weiter­hin steigen­den Corona-Infek­­ti­on­s­­zah­­len sowie der zuneh­men­den Verbrei­tung der Omikron-Varian­­te den 14. Hygie­­­ne­­plan-Corona für die Schulen des Landes RLP vorge­legt. Er tritt am 14. Januar 2022 in Kraft und beinhal­tet gering­fü­gig aktua­li­sier­te Maßnah­men in Abhän­gig­keit von der 2. Warnstu­fe, in der wir uns seit dem 22.11.2021 befin­den. Die Änderun­gen im Vergleich zur vorigen Versi­on sind wieder durch gelbe Markie­run­gen hervorgehoben.