An dieser Stelle informieren wir über die aktuellen Entwicklungen zum Corona-Virus und mögliche Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb.
Besucher*innen der Schule werden gebeten, ihren Besuch nach Möglichkeit vorher telefonisch anzukündigen! Das Sekretariat ist in der Zeit von 07:20–16:20 Uhr (freitags nur bis 13:20 Uhr) telefonisch erreichbar.
Besucher*innen betätigen bitte die Klingel, die sich am Haupteingang des Gebäudes 4 an der seitlichen Mauer rechts befindet.
Die Maskenpflicht entfällt. Sie gilt nur noch für aktuell infizierte Personen.
Hier gelangen Sie zu allgemeinen Corona-Informationen des Landes Rheinland-Pfalz: Corona Warn- und Aktionsplan RLP.
Wegfall der Gültigkeit der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung
Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wurde das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februars 2023 vorverlegt. Seit Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeLVO somit nicht mehr. Dies geschieht parallel zu der Entscheidung der Bundesregierung, alle durch den Bund selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 aufzuheben. Allein die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April bestehen.
In der Schule gelten die bekannten und bewährten Maßnahmen zum Infektionsschutz des Hygieneplans Corona weiter. Dazu gehören die persönliche Hygiene, das infektionsschutzgerechte Lüften der Unterrichtsräume sowie die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske.
Alle Personen, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 getestet wurden oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt haben, sind verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens fünf Tage nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
Das Tragen der Maske ersetzt die früher geltende Isolations- bzw. Absonderungspflicht, die nicht mehr besteht.
Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.
Symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt.
19., überarbeiteter Hygieneplan-Corona ab 05.12.2022
Das Bildungsministerium hat den 19. Hygieneplan-Corona für die Schulen überarbeitet. Nachdem die Maskenpflicht und schulisch betreute Selbsttestungen schon länger weggefallen sind, bleiben doch noch einige bekannte Hygieneregeln bestehen.
Dies betrifft die Händehygiene, die Vermeidung von Körperkontakt, die Niesetikette sowie das Lüften der Räume, die nicht mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestattet sind.
Für das Auftreten von Erkältungs- und Krankheitssymptomen wurde das dazu entwickelte Merkblatt, das sog. Schnupfenpapier, erneut mit Gültigkeit ab dem 5. Dezember 2022 angepasst: HIER!
18. Hygieneplan-Corona und aktuelles Testkonzept unserer Schule ab 02.05.2022
Das Bildungsministerium hat den 18. Hygieneplan-Corona für die Schulen angepasst. Zeitgleich finden in unserer Schule keine schulisch betreuten Selbsttestungen in den Klassen mehr statt.
ABER: Alle Schüler*innen, die auf Wunsch ihrer Eltern bisher schon freiwillig an den Selbsttestungen in der Schule teilgenommen haben, werden ab sofort (2. Mai) im vierwöchigen Rhythmus 8 Testkits kostenlos erhalten, damit sie sich damit weiterhin regelmäßig freiwillig zu Hause testen können. Die Eltern sind über einen sinnvollen zeitlichen Rhythmus informiert und tragen die Verantwortung dafür.
In einem Schreiben an die Elternschaft in der Schule stellt das Ministerium die ganz aktuellen Änderungen vor, die sich aus dem Wegfall der meisten Corona-bedingten Beschränkungen ergeben haben.
Die Hygieneregeln samt der Lüftungspflicht sowie die Meldepflicht von Infektionsfällen bleiben bestehen.
Für das Auftreten von Erkältungs- und Krankheitssymptomen wurde auch das dazu entwickelte Merkblatt, das sog. Schnupfenpapier, angepasst: HIER!
17. Hygieneplan-Corona und aktuelles Testkonzept für Schulen ab 04.04.2022
Das Bildungsministerium hat den 17. Hygieneplan-Corona für die Schulen angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktualisierten Testkonzept für Antigen-Selbsttests in Schulen ab Montag, 04.04.2022.
In einem Schreiben an die Elternschaft in der Schule stellt das Ministerium die Änderungen vor, die sich aus der bundesweiten Lockerung der Corona-Regeln ergeben:
Die grundlegende Änderung besteht im Freiwilligkeitsprinzip. Dieses betrifft sowohl die bisherige Maskenpflicht als auch die regelmäßigen schulischen Selbsttestungen. Die Hygieneregeln samt der Lüftungspflicht sowie die Absonderungsregeln bleiben bestehen.
Die Ganztagsschule (GTS) nimmt ab dem 04.04.2022 wieder ihren Vollbetrieb ohne Einschränkungen auf. Das Beurlaubungsrecht entfällt zusammen mit der Maskenpflicht.
HIER eine etwas genauere Zusammenfassung der aktuellen Änderungen sowie Fortführungen!
Aktualisierte Absonderungs-VO
In Anlehnung an die aktualisierte, am 18.03.2022 in Kraft getretene neue Absonderungsverordnung vom 28.01.2022 hat die Landesregierung ihr Testkonzept umgestellt. Ebenso gelten neue Absonderungs- und Quarantäneregeln sowie ab dem 18.03.2022 die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung. Dies bedeutet ab Freitag, 18.03.2022:
Überblick:
- 2mal wöchentlich Corona-Selbsttests für Ungeimpfte, freiwillige Teilnahme für Geimpfte/Genesene
- bei Infektionsfall in der Klasse/Lerngruppe: tägliche Testung an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen, dann für diese Klasse komplette Maskenpflicht auch im Freien
- Infizierte begeben sich sofort in eine 10tägige Isolation; ab dem 7. Tag, gerechnet vom Datum der 1. positiven Testentnahme, können sie sich in einer anerkannten Teststelle freitesten lassen; Voraussetzung: vorher 48 Stunden keine oder nur schwache Erkältungssymptome
- keine Quarantäne für schulische Kontaktpersonen
- keine Quarantäne für minderjährige Kontaktpersonen, die einen Infektionsfall im eigenen Hausstand (Familie) haben, selbst aber keine Symptome haben, Schulbesuch wird fortgesetzt
- Maskenpflicht in allen Gebäuden, am Platz im Unterricht, im Freien nicht
- 16. Hygieneplan-Corona für die Schulen in RLP (seit 14.03.2022)
32. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP
Die seit dem 2. März 22 geltende 31. Corona-Bekämpfungsverordnung trat mit Ablauf des 17. März 22 außer Kraft, ihre Gültigkeit wird aber in den meisten Teilen noch übergangsweise als 32. Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert. Diese aktuelle Fassung ist am 18.03.2022 in Kraft getreten.
Das aktuell seit fast zwei Wochen wieder ansteigende Infektionsgeschehen ließ den Wegfall verschiedener Schutzmaßnahmen als verfrüht erscheinen. Daher hatte der rheinland-pfälzische Minister für Wissenschaft und Gesundheit Clemens Hoch eine Verlängerung der aktuell gültigen Maßnahmen bis zum 2. April 22 vorgeschlagen. Bis dahin gelte eine Übergangsfrist im Blick auf die bundesweit gültigen Regeln, die zum großen Teil ab dem 20. März 22 wegfallen sollen.
Für die weiterführenden Schulen bedeutet dies vor allem eine Verlängerung der Maskenpflicht am Platz im Unterricht bis zum 2. April 2022.
Die Presseerklärung des rheinl.-pfälzischen Gesundheitsministers vom 14.03.2022: hier!
Die Begründung für die 32. Corona-Bekämpfungs-LVO: hier!
16. Hygieneplan-Corona für die Schulen ab 14.03.2022
Das Bildungsministerium hat den 16. Hygieneplan-Corona für die Schulen erneut angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktualisierten Testkonzept für Antigen-Selbsttests in Schulen ab Montag, 14.03.2022.
Im Prinzip bleibt fast alles so, wie es derzeit gilt. Die Änderung betrifft vorerst vor allem die Häufigkeit der schulischen Selbsttestungen (nur noch zweimal wöchentlich). Abstands- und Hygieneregeln sowie Masken- und Lüftungspflicht bleiben bestehen. In der GTS gilt für die Mensa weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m bei der Essenseinnahme — allerdings nicht für die GrundschülerInnen. Für alle in der Schule arbeitenden Personen und für alle Besucher*innen gilt weiterhin die 3G-Regel. Kleinere Änderungen sind in Hygieneplan und Testkonzept gelb markiert.
Ob ab dem 21.03.22 tatsächlich die Maskenpflicht am Platz im Unterricht wegfällt und alle grundsätzlich für dieses Schuljahr angemeldeten GTS-TeilnehmerInnen sich nicht länger beurlauben lassen können, bleibt abzuwarten.
Schreiben des Bildungsministeriums vom 02.03.2022 zu Lockerungsperspektiven für die Schulen
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig hat sich heute mit einem Schreiben an die Schulen sowie an die Schulelternschaft gewandt. Hierin teilt sie mit, wie sich voraussichtlich eine Lockerung der strengen Coronaregeln im Schulalltag in den nächsten Wochen und Monaten darstellen wird. Natürlich gelte die Voraussetzung, dass sich die Infektionszahlen weiterhin rückläufig entwickeln und es bei den geringen Zahlen schwerer Krankheitsverläufe bleibe.
Das an die Elternschaft der Schüler*innen gerichtete Schreiben der Ministerin vom 02.03.2022: hier!
31. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP
Die seit dem 31. Januar 22 geltende 30. Corona-Bekämpfungsverordnung wurde der aktuellen Entwicklung erneut angepasst. Die ab dem 02. März 2022 gültige 31. Corona-Bekämpfungsverordnung: hier!
15. Hygieneplan-Corona für die Schulen ab 31.01.2022
Das Bildungsministerium hat den 15. Hygieneplan-Corona für die Schulen erneut angepasst. Er gilt zeitgleich mit dem aktualisierten Testkonzept für Antigen-Selbsttests in Schulen ab dem 31.01.2022.
Überblick zu Absonderungsregeln in der Schule mit Fallbeispielen: hier!
Ausnahmen von schulischen Test- und Absonderungspflichten sind in einer Übersicht dargestellt: hier!
30. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP
Die ab dem 31. Januar 22 geltende 30. Corona-Bekämpfungsverordnung wurde der aktuellen Entwicklung bundesweit geltender Vereinbarungen angepasst. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur 29. CoBeLVO sind in der hier verlinkten Version gelb markiert.
Aktualisierte Infos zur neuen Absonderungs-VO
In Anlehnung an die neue Absonderungsverordnung vom 28.01.2022 hat die Landesregierung ihr Testkonzept umgestellt. Ebenso gelten neue Absonderungs- und Quarantäneregeln sowie ab dem 31.01.2022 die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung. Dies bedeutet ab Montag, 31.01.2022:
Überblick:
- 3mal wöchentlich Corona-Selbsttests für Ungeimpfte, freiwillige Teilnahme für Geimpfte/Genesene
- bei Infektionsfall in der Klasse/Lerngruppe: tägliche Testung an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen, komplette Maskenpflicht auch im Freien
- Infizierte begeben sich in eine 10tägige Isolation; nach dem 7. Tag (an Tag 8) können sie sich in einer anerkannten Teststelle freitesten lassen; Voraussetzung: vorher 48 Stunden keine oder nur schwache Erkältungssymptome
- keine Quarantäne für schulische Kontaktpersonen
- aber: Quarantäne für Kontaktpersonen, die einen Infektionsfall im eigenen Hausstand (Familie) haben:
10 Tage Absonderung, nach 7 Tagen (an Tag 8) können sich Schüler*innen in einer anerkannten Teststelle “freitesten” lassen und in die Schule zurückkehren. - Maskenpflicht in allen Gebäuden, am Platz im Unterricht, im Freien nicht
- 14. Hygieneplan-Corona für die Schulen in RLP (seit 14.01.2022)
Genauer Überblick zum Umgang mit Infektions- u. Verdachtsfällen in der Schule, Fallbeispiele: Hier!
Überblick grafisch, Absonderungsregeln: Hier!
Info des Gesundheitsamtes WW zur neuen Absonderungs-VO
Das Kreisgesundheitsamt des Westerwaldkreises hat in einem Schreiben an die Schulleitungen vom 18.01.2022 die aktuelle Regelung in Bezug auf Quarantäne für Kontaktpersonen in Schulen vorgestellt. Eine neue Absonderungsverordnung führt zu Änderungen auch bei der Frage nach PCR-Tests sowie der Möglichkeit, sich vor Ablauf der (verkürzten) Quarantänezeiten “freizutesten” und schon in die Schule zurückzukehren.
Überblick:
- 1 — 2 infizierte Schüler*innen (SuS) je Klasse: 5 Tage Schnelltestungen in der Schule, infizierte SuS 10 Tage in Quarantäne, Sitznachbarn der infizierten SuS müssen ebf. in Quarantäne, wenn sowohl er/sie als auch die infizierte Personen keine FFP2‑, sondern nur OP-Maske getragen haben.
- Innerhalb der letzten 3 Monate geimpfte, genesene u. geboosterte Sitznachbarn müssen nicht in Quarantäne.
- Beim Gesundheitsamt werden nur diejenigen SuS gemeldet, die tatsächlich in Quarantäne müssen.
- 3 oder mehr infizierte SuS je Klasse: Quarantäne für alle ungeimpften Kontaktpersonen der Klasse, ggf. auch der klassenübergreifende Lerngruppen
- Keine PCR-Gruppentestung mehr, dafür Freitestung ab Tag 6 nach dem letzten Kontakt möglich (gilt nur für Schulkontakte; private Kontakte ab Tag 8!), dann Rückkehr vor Quarantäneende.
- PCR-Testungen (bei positiver Schnelltestung) im Kreisgesundheitsamt Montabaur nur noch von 11 – 12 Uhr möglich, beim DRK Westerburg von 9 – 12 und 13 – 17 Uhr!
14. Hygieneplan-Corona für die Schulen ab 14.01.2022
Das Bildungsministerium hat wegen der weiterhin steigenden Corona-Infektionszahlen sowie der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante den 14. Hygieneplan-Corona für die Schulen des Landes RLP vorgelegt. Er tritt am 14. Januar 2022 in Kraft und beinhaltet geringfügig aktualisierte Maßnahmen in Abhängigkeit von der 2. Warnstufe, in der wir uns seit dem 22.11.2021 befinden. Die Änderungen im Vergleich zur vorigen Version sind wieder durch gelbe Markierungen hervorgehoben.
29. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP
Die ab dem 3. Dezember 21 geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung wurde der aktuellen Entwicklung bundesweit geltender Vereinbarungen angepasst. Wie die älteren Versionen ab der 26. CoBeLVO basiert sie auf dem Warnstufenkonzept der Landesregierung.