Verordnung hier herunterladen. Es handelt sich hier um die seit dem 12. Mai geltende
20. Corona-Bekämpfungsverordnung, die sich einerseits am bundesweit gültigen “neuen” Infektionsschutzgesetz ausrichtet und andererseits die aktuelle Entwicklung der Inzidenzzahlen in den Blick nimmt.
WICHTIG: Im ÖPNV und damit auch in der Schülerbeförderung gilt in RLP: Anders als zuletzt in Presseerklärungen dargestellt und im Bundesgesetz zu lesen, reichen auch bei einer Inzidenz von über 100 sog. OP-Masken (neben FFP2- und vergleichbaren Masken) aus!
Zusätzlich wird hier die Begründung zu dieser Bekämpfungsverordnung zur Verfügung gestellt.