Wie immer gilt grundsätzlich: Unterricht findet statt, auch wenn nur ein Teil der Schüler*innen anwesend sein kann. Gemäß § 33 (5) der Übergr. Schulordnung RLP entscheiden die Eltern – auch wenn der Unterricht stattfindet – , ob der Schulweg zumutbar ist oder nicht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Schülerbeförderung – wie am ersten Tag dieser Woche – nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Leider geben die Transportunternehmen keine Prognosen über die Möglichkeit der Schülerbeförderung am Folgetag ab. Wir müssen also den Schultagesbeginn abwarten und können daher erst am Morgen eine tagesaktuelle Information per Sdui und/oder Homepage weitergeben.
Die Schulleitung bittet um Verständnis!