Wie immer gilt auch im beginnenden Winter 2024 grundsätzlich: Unterricht findet statt, auch wenn nur ein Teil der Schüler*innen anwesend sein kann. Gemäß § 33 (5) der Übergr. Schulordnung RLP entscheiden die Eltern – auch wenn der Unterricht stattfindet – , ob der Schulweg zumutbar ist oder nicht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Schülerbeförderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Leider geben die Transportunternehmen vorab keine Prognosen über die Möglichkeit der Schülerbeförderung am Folgetag ab. Wir müssen also jedes Mal den Schultagesbeginn abwarten und können daher erst am Morgen eine tagesaktuelle Information per Sdui und/oder Homepage weitergeben.
Die Schulleitung bittet um Verständnis!